SCHUFA-Änderungen: 18-Monate-Löschfrist und neue Bonität

Das Wesentliche auf einen Blick



  • Verkürzte Speicherfrist: Negative SCHUFA-Einträge werden bei einmaligem Zahlungsverzug nach 18 statt 36 Monaten gelöscht, wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde

  • Rückwirkende Anwendung: Auch bereits bezahlte Einträge profitieren von der Regelung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

  • Plus die EuGH-Linie: Du hast zusätzlich Rechte auf Datenkopie, Korrektur, menschliche Prüfung und Schadenersatz nach DSGVO

Seit 2025 löscht die SCHUFA negative Einträge bereits nach 18 statt 36 Monaten. Was die 100-Tage-Regel bringt und wie du deine Bonität schneller verbesserst.

Seit 2025 löscht die SCHUFA negative Einträge bereits nach 18 statt 36 Monaten. Was die 100-Tage-Regel bringt und wie du deine Bonität schneller verbesserst.

Die 18-Monate-Regel im Überblick



Bis vor kurzem speicherte die SCHUFA negative Einträge wie unbezahlte Forderungen oder Mahnverfahren für drei Jahre. Seit 2025 gilt: Wer einmalig in Zahlungsverzug geraten ist und die Rechnung innerhalb von 100 Tagen begleicht, profitiert von einer verkürzten Speicherfrist von nur 18 Monaten.



Das ist ein deutlicher Vorteil. Die Hälfte der bisherigen Speicherzeit bedeutet schneller wieder bessere Konditionen bei Krediten, Mietverträgen, Mobilfunkverträgen und vielen weiteren Verträgen. Wir bei MyWage zeigen dir die Voraussetzungen, den konkreten Weg zur Löschung und welche zusätzlichen Rechte du laut DSGVO ohnehin hast.

Was sich konkret seit 2025 geändert hat



Die SCHUFA hat die Regelung aus eigenem Antrieb eingeführt, getrieben durch Datenschutz-Druck und mehrere Gerichtsurteile aus den letzten Jahren. Die wichtigsten Änderungen im Schnellüberblick:



  • Speicherdauer halbiert: Bei Zahlungsverzug bis 100 Tage statt 36 Monate jetzt nur noch 18 Monate.

  • Nur ein Eintrag: Voraussetzung ist, dass keine weiteren negativen Einträge innerhalb der 18 Monate dazukommen.

  • Keine Schuldnerverzeichnis-Einträge: Wer im Schuldnerverzeichnis oder in Insolvenzbekanntmachungen steht, profitiert nicht.

  • Rückwirkend: Auch alte, bereits bezahlte Forderungen können vorzeitig gelöscht werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.



Die SCHUFA spricht von Zehntausenden, die bereits rückwirkend profitiert haben. Eine Einordnung in den größeren Kontext der SCHUFA-Reformen liest du in unserem Beitrag zu den SCHUFA-Änderungen seit 2024.

Kredit trotz SCHUFA finanzieren

Voraussetzungen für die schnellere Löschung



Damit ein negativer Eintrag tatsächlich schon nach 18 Monaten verschwindet, müssen vier Bedingungen erfüllt sein.



  1. Einmaliger Zahlungsverzug: Die Forderung muss ein Einzelfall sein, kein Wiederholungs-Verzug.

  2. Zahlung binnen 100 Tagen: Vom Zeitpunkt der Mahnung bis zur Begleichung darf nicht mehr Zeit vergehen.

  3. Keine weiteren Negativmerkmale: Innerhalb der 18-Monats-Frist darf kein zusätzlicher negativer Eintrag dazukommen.

  4. Keine harten Negativmerkmale: Schuldnerverzeichnis, Insolvenz oder ähnliche Einträge schließen die schnellere Löschung aus.



Wer alle vier Bedingungen erfüllt, hat einen klaren Rechtsanspruch auf die kürzere Speicherung.

Rückwirkende Anwendung auf alte Einträge



Ein häufiges Missverständnis: Die neue Regel gilt nicht nur für künftige Einträge, sondern auch für viele bestehende. Wer eine offene Forderung vor 2025 bereits innerhalb von 100 Tagen beglichen hat und seitdem keinen weiteren Negativeintrag bekam, kann die vorzeitige Löschung verlangen.



Praktisch heißt das: Wenn du einen alten SCHUFA-Eintrag hast, der älter als 18 Monate ist und alle Voraussetzungen erfüllt, sollte er bereits gelöscht sein. Falls nicht, bist du im Recht und kannst die Löschung aktiv fordern. Mehr Detail zur Löschmechanik findest du in unserem Beitrag zum BGH-Urteil zu SCHUFA-Positivdaten.

Wie du den SCHUFA-Eintrag löschen lässt



Die SCHUFA muss alte oder erledigte Einträge nicht automatisch löschen. Du musst die Löschung aktiv anstoßen.



Schritt für Schritt:



  1. Datenkopie anfordern: Über das SCHUFA-Online-Portal eine kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO ziehen.

  2. Eintrag prüfen: Vergleichen, ob der Eintrag die Voraussetzungen für die 18-Monate-Regel erfüllt.

  3. Löschung formell beantragen: Schriftlich bei der SCHUFA Berichtigung oder Löschung nach Art. 16 oder 17 DSGVO verlangen.

  4. Fristen einhalten: Die SCHUFA hat 30 Tage Zeit für die Beantwortung. Bei Verzug Beschwerde bei der Landes-Datenschutzbehörde einreichen.



Eine ausführliche Anleitung dazu, wie du auch andere Aspekte deiner Bonität verbessern kannst, findest du in unserem Beitrag zur Kreditwürdigkeit verbessern.

SCHUFA-neutrale Anfrage hier

Weitere SCHUFA-Rechte aus der DSGVO



Über die 18-Monate-Regel hinaus hast du als Verbraucher weitere starke Rechte. Die DSGVO und mehrere Gerichtsurteile geben dir Werkzeuge, die SCHUFA-Datenverarbeitung aktiv zu beeinflussen.



  • Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: Einmal jährlich kostenlos, inklusive Score.

  • Korrektur nach Art. 16 DSGVO: Fehlerhafte Einträge müssen berichtigt werden.

  • Menschliche Prüfung nach Art. 22 DSGVO: Bei rein automatischen Entscheidungen einlegbar.

  • Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO: Bei DSGVO-Verstößen möglich. Mehr dazu im Beitrag zum rechtswidrigen SCHUFA-Scoring.

Bonität aktiv verbessern, nicht nur Einträge löschen



Die schnellere Löschung allein macht deinen Score nicht automatisch gut. Parallel zur formalen Löschung lohnt es sich, dein Finanzverhalten so aufzustellen, dass die Bonität langfristig stabil bleibt.



  • Rechnungen pünktlich zahlen: Der wichtigste Hebel überhaupt.

  • Wenig harte Kreditanfragen: Stattdessen Konditionenanfragen nutzen, die den Score nicht belasten.

  • Inaktive Konten kündigen: Zu viele Konten gelten als Risikofaktor.

  • Kleinere Kredite bündeln: Statt vieler einzelner Raten ein größerer Kredit mit klarer Rate.

  • Score regelmäßig prüfen: Über den neuen SCHUFA-Account oder die jährliche Datenkopie.



Eine ausführliche Übersicht zur neuen Score-Mechanik liest du in unserem Beitrag zum neuen SCHUFA-Score 2026.

Wenn der SCHUFA-Score aktuell noch Kredite blockiert



Selbst mit perfekter Strategie braucht ein besserer Score Zeit. Wenn du kurzfristig Geld benötigst und die SCHUFA dich noch ausbremst, gibt es seriöse Alternativen.



Wir bei MyWage vermitteln den Florin+ Kleinkredit als Brückenfinanzierung. Der Kredit kommt von einer Partnerbank, MyWage selbst prüft nicht.



  • Flexible Summen: Beträge zwischen 100 und 1.500 Euro.

  • Kurze Laufzeit: 15 bis 60 Tage Rückzahlungsdauer.

  • SCHUFA-neutrale Anfrage: Die Konditionenanfrage hat keinen negativen Score-Effekt.

  • Auszahlung in ca. 5 Werktagen bei Zusage durch die Partnerbank.

Fazit: Schneller zur besseren Bonität



Die verkürzten SCHUFA-Speicherfristen sind ein konkreter Gewinn für Verbraucher. Wer im Zahlungsverzug schnell reagiert und die 100-Tage-Frist nutzt, kann negative Einträge nach 18 statt 36 Monaten loswerden. Dazu kommt: Mit deiner Datenkopie, dem Korrekturrecht und dem Recht auf menschliche Prüfung hast du mehr Hebel in der Hand als je zuvor.



Nutze diese Möglichkeiten aktiv. Prüfe deine Daten, fordere bei Bedarf Löschung, halte Rechnungen pünktlich und denke langfristig. Wenn dein Score dich aktuell noch blockiert, ist ein SCHUFA-neutraler Kleinkredit eine seriöse Brücke, die dir Zeit für Score-Verbesserung gibt.

Die wichtigsten Antworten auf den Punkt gebracht

Die wichtigsten Antworten auf den Punkt gebracht

Wie funktioniert die neue 18-Monate-Speicherfrist der SCHUFA?

Gilt die neue Regelung auch für alte SCHUFA-Einträge?

Wie kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

Welche weiteren SCHUFA-Rechte habe ich nach der DSGVO?

Was kann ich tun, wenn mein SCHUFA-Score Kredite noch blockiert?

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© 2026 MyWage GmbH. All rights reserved.

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