Pfändungsschutzkonto eröffnen: P-Konto Anleitung 2026

Ein Pfändungsschutzkonto eröffnen bedeutet meistens, dein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Du stellst dafür einen formlosen Antrag bei deiner Bank. Sie muss innerhalb von 4 Bankarbeitstagen umstellen, kostenfrei und ohne Bonitätsprüfung. Dein Guthaben ist dann bis zum Freibetrag automatisch geschützt.
Antrag: formlos bei deiner Hausbank, Schutz wirkt ab Antragstellung
Frist: Umwandlung in maximal 4 Bankarbeitstagen
Kosten: gebührenfrei, nicht teurer als dein altes Girokonto
Freibetrag: 1.560 € bis 30.06.2026, danach 1.590 € im Monat
Inhalt des Artikels
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein normales Girokonto mit einer gesetzlichen Schutzfunktion. Die Grundlage steht in §850k ZPO.
Wichtig zu wissen: Das P-Konto ist kein eigener Kontotyp. Es ist eine Zusatzfunktion, die auf ein bestehendes Giro-Einzelkonto aufgesetzt wird.
Der entscheidende Vorteil liegt im automatischen Schutz. Dein Guthaben bleibt bis zum Freibetrag vor einer Kontopfändung sicher. Eine Bank darf diesen geschützten Betrag nicht an Gläubiger weiterleiten.
So bleibt dein Konto auch bei einer laufenden Pfändung handlungsfähig. Du kannst Miete, Strom und Lebenshaltung weiter bezahlen.
Wenn du ein Pfändungsschutzkonto eröffnen willst, läuft das in der Praxis fast immer über die Umwandlung deines vorhandenen Girokontos. Wir bei MyWage erklären dir die einzelnen Schritte gleich im Detail.
Wer braucht ein P-Konto und wer hat Anspruch darauf?
Ein P-Konto lohnt sich für jeden, der eine Kontopfändung befürchtet oder bereits eine erhalten hat. Es schützt dein Existenzminimum, damit laufende Kosten gedeckt bleiben.
Den Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto hat in Deutschland jede Privatperson. Du brauchst keine besondere Begründung und keinen Nachweis über deine Schulden.
Typische Situationen, in denen sich die Umwandlung anbietet:
Angekündigte Pfändung: ein Gläubiger droht mit Kontopfändung
Laufende Pfändung: dein Konto ist bereits blockiert
Vorsorge: du willst dein Guthaben frühzeitig absichern
Sozialleistungen: du schützt Lohn, Rente oder Bürgergeld
Deine Bank ist gesetzlich verpflichtet, dein bestehendes Girokonto auf Antrag umzustellen. Diesen Anspruch kann sie nicht verweigern, solange du das Konto als Einzelkonto führst.
Pfändungsschutz richtig nutzen
P-Konto eröffnen oder Girokonto umwandeln: so gehst du vor
Der Weg zum Schutz ist kürzer, als viele denken. In den meisten Fällen wandelst du dein bestehendes Konto um, statt ein neues zu eröffnen.
So funktioniert der Antrag in vier Schritten:
Antrag stellen: Teile deiner Bank formlos mit, dass du dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln willst. Ein kurzer Hinweis genügt.
Frist abwarten: Die Bank muss die Umstellung innerhalb von 4 Bankarbeitstagen vornehmen.
Schutz greift: Der Pfändungsschutz wirkt rückwirkend ab dem Tag deiner Antragstellung, nicht erst ab Freischaltung.
Bescheinigung nachreichen: Für höhere Freibeträge legst du später eine Bescheinigung vor, falls du Unterhalt zahlst.
Wenn du noch kein Konto hast und ein Pfändungsschutzkonto eröffnen möchtest, beantragst du zuerst ein Girokonto und lässt es direkt als P-Konto führen. Der Ablauf bleibt sonst identisch.
Welche Bank? Worauf du bei der Auswahl achtest
Grundsätzlich darf jedes Geldinstitut ein P-Konto führen. Wenn du schon ein Girokonto hast, bleibst du am besten bei deiner Bank und wandelst um.
Bei der Auswahl einer neuen Bank zählen vor allem die Kosten. Achte darauf, dass keine versteckten Gebühren für die Kontoführung anfallen.
Diese Punkte solltest du vergleichen:
Kontoführung: niedrige oder keine monatliche Grundgebühr
Filiale oder online: persönlicher Kontakt vor Ort oder günstige Direktbank
Service: erreichbarer Support bei Fragen zur Pfändung
Bargeld: kostenlose Abhebungen in deiner Nähe
Welche Merkmale ein gutes Konto sonst noch ausmachen, zeigen wir dir in unserem Überblick zu den wichtigsten Kriterien für ein Girokonto. So findest du eine Bank, die zu deiner Situation passt.
P-Konto trotz SCHUFA oder laufender Pfändung: dein Anspruch
Ein negativer SCHUFA-Eintrag steht dir nicht im Weg. Der Anspruch auf ein P-Konto trotz SCHUFA besteht bonitätsunabhängig.
Deine Bank prüft bei der Umwandlung deine Zahlungsfähigkeit nicht. Sie muss dein bestehendes Girokonto auch dann umstellen, wenn bereits eine Pfändung läuft.
Schwieriger wird es nur, wenn du komplett neu eröffnen willst und keine Bank dich aufnimmt. Hier hilft dir ein gesetzlicher Joker weiter.
Jeder Mensch hat in Deutschland Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz. Dieses Konto kannst du anschließend als P-Konto führen lassen.
Brauchst du Unterstützung bei der Beantragung oder bei deinen Schulden, hilft dir eine kostenlose Schuldnerberatung weiter. Sie kennt deine Rechte und begleitet dich durch den Prozess.
Freibeträge clever ausschöpfen
Freibeträge 2026: wie viel ist geschützt?
Der Schutz deines Guthabens hängt vom Pfändungsfreibetrag ab. Dieser Betrag wird jedes Jahr angepasst und steht dir automatisch zur Verfügung.
Diese Freibeträge 2026 gelten für dein P-Konto:
Bis 30.06.2026: 1.560,00 € im Monat als Grundfreibetrag
Ab 01.07.2026: 1.590,00 € im Monat als neuer Grundfreibetrag
Erste unterhaltsberechtigte Person: zusätzlich 597,42 € (ab 01.07.2026)
Jede weitere Person: zusätzlich 332,83 € für die 2. bis 5. Person
Ein Beispiel: Zahlst du für eine Person Unterhalt, steigt dein Freibetrag ab Juli 2026 auf 2.187,42 € im Monat. Das ergibt sich aus 1.590 € plus 597,42 €.
Für die höheren Beträge brauchst du eine Bescheinigung. Sie wird von deiner Schuldnerberatung, dem Arbeitgeber, der Familienkasse oder einem Sozialleistungsträger ausgestellt.
Guthaben, Dispo, Gemeinschaftskonto: was sich ändert
Mit der Umwandlung ändern sich einige Funktionen deines Kontos. Das ist normal, denn ein P-Konto ist ein reines Guthabenkonto.
Diese Punkte solltest du kennen:
Guthabenübertrag: nicht genutzter Freibetrag wandert in die nächsten 3 Folgemonate
Dispo und Kreditkarte: enden in der Regel mit der Umstellung
Nur ein P-Konto: pro Person ist genau ein P-Konto erlaubt
Kein Gemeinschaftskonto: das P-Konto gibt es ausschließlich als Einzelkonto
Führst du bisher ein Gemeinschaftskonto, müsst ihr es vorher in zwei Einzelkonten aufteilen. Danach kann jede Person ihr eigenes P-Konto führen.
Falls deine Lage sich später entspannt, ist die Rückumwandlung jederzeit möglich. Sie ist kostenfrei und gilt mit einer Frist von 4 Geschäftstagen zum Monatsende.
P-Konto und SCHUFA-Eintrag: was das wirklich bedeutet
Viele zögern aus Angst vor einem schlechten Score. Diese Sorge ist beim P-Konto unbegründet.
Die Einrichtung wird zwar an die SCHUFA gemeldet. Diese Meldung dient aber nur einem einzigen Zweck: Sie prüft, ob du bereits ein P-Konto besitzt. So wird das gesetzliche Limit von einem Konto pro Person kontrolliert.
Wichtig für dich: Der Eintrag ist nicht Teil der Bonitätsauskunft an Dritte. Banken oder Vermieter sehen ihn nicht, und dein SCHUFA-Score verschlechtert sich dadurch nicht.
Du sicherst dir also deinen Pfändungsschutz, ohne dir die Bonität zu beschädigen. Das ist ein klarer Pluspunkt gegenüber der weit verbreiteten Annahme.
Unser Fazit: Ein Pfändungsschutzkonto eröffnen ist dein gutes Recht, kostenlos und ohne Bonitätsprüfung. Es schützt dein Existenzminimum zuverlässig und hält dich finanziell handlungsfähig. Wer Liquidität braucht, klärt das aber besser über eine Beratung als über neue Schulden.
Bei welcher Bank kann ich ein P-Konto eröffnen und ist das kostenlos?
Kann ich ein P-Konto trotz SCHUFA und laufender Pfändung eröffnen?
Wie lange dauert die Umwandlung in ein P-Konto?
Wie hoch ist der Freibetrag beim P-Konto 2026?
Mein P-Konto ist gesperrt, wann kann ich wieder über mein Geld verfügen?



