Zweite Chance für Schuldner? Gesetzesänderung zur Schufa-Löschung sorgt für Aufsehen
Das Wesentliche auf einen Blick
Rechtslage unverändert: Keine neue Gesetzgebung, aber verstärkte Datenschutzbestimmungen und SCHUFA-Regularien.
Verbraucherrechte: Kostenfreier Datenzugang und Möglichkeit zur Korrektur falscher SCHUFA-Einträge gesetzlich garantiert.
Zeitliche Befristung: Automatische Löschung von Negativeinträgen nach festgelegten Zeiträumen.
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Inhalt des Artikels
Neues Gesetz oder Anpassung? Was hat sich geändert?
Die Gerüchteküche brodelt: Ein neues Gesetz zur SCHUFA-Löschung soll her! Doch so einfach ist es nicht. Ein eigenständiges, neues Gesetz, das sich spezifisch mit der Löschung von SCHUFA-Einträgen befasst, gibt es aktuell nicht. Stattdessen gab es in den letzten Jahren einige Anpassungen und Verschärfungen bestehender Gesetze, die auch Auswirkungen auf die SCHUFA haben.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Die DSGVO, eine EU-weite Verordnung, und das deutsche BDSG legen strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest – auch für die SCHUFA. Sie stärken deine Rechte als Verbraucher und geben dir mehr Kontrolle über deine Daten.
Änderungen der SCHUFA-Verordnung: Die SCHUFA selbst hat ihre Richtlinien und Prozesse angepasst, um den Anforderungen der DSGVO und des BDSG gerecht zu werden. Das betrifft unter anderem die Transparenzpflichten gegenüber Verbrauchern und die Fristen für die Speicherung von Daten.
Zusammengefasst: Es gab zwar kein neues, eigenständiges Gesetz zur SCHUFA-Löschung, aber die Anpassungen bestehender Gesetze und Verordnungen haben dennoch Auswirkungen auf deine Rechte und Möglichkeiten.
Deine Rechte: So greifst du auf deine SCHUFA-Daten zu
Du hast das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten die SCHUFA über dich gespeichert hat – und wie diese bei der Beurteilung deiner Kreditwürdigkeit verwendet werden. Dieses Recht ist in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert und erlaubt dir, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern.
So beantragst du deine kostenlose SCHUFA-Auskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO):
Online: Gehe auf die offizielle SCHUFA-Webseite (www.meineschufa.de) und klicke auf den Bereich „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“. Hier kannst du das Formular ausfüllen und direkt als PDF herunterladen oder ausdrucken.
Per Post: Alternativ kannst du das Formular ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und zusammen mit einer Kopie deines Ausweises (Vorder- und Rückseite) an folgende Adresse senden: SCHUFA Holding AG, Postfach 10 25 66, 44725 Bochum
Wartezeit: Die Bearbeitung dauert in der Regel 1–2 Wochen. Du erhältst die Auskunft postalisch an deine Meldeadresse.
Was steht in der SCHUFA-Auskunft?
In der Selbstauskunft findest du:
Alle bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum)
Eine Liste deiner bisherigen Kredite, Mobilfunkverträge oder Kontoeröffnungen
Informationen über mögliche Zahlungsausfälle oder Mahnverfahren
Deine aktuellen Score-Werte für verschiedene Branchen (z. B. Banken, Versandhandel)
Fehlerhafte Einträge? So kannst du sie korrigieren
Solltest du fehlerhafte oder veraltete Einträge entdecken, hast du das Recht auf Berichtigung. So gehst du vor:
Kontaktiere die SCHUFA direkt, z. B. über das Online-Formular oder per E-Mail/Post.
Lege Nachweise bei (z. B. Kontoauszüge, Schreiben von Vertragspartnern, Löschungsbestätigungen).
Die SCHUFA ist verpflichtet, den Vorgang zu prüfen und dich über das Ergebnis zu informieren.
Tipp: Auch kleine Fehler – z. B. ein Zahlendreher im Namen oder eine überfällige Löschung – können deinen SCHUFA-Score beeinträchtigen. Ein regelmäßiger Check lohnt sich.
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SCHUFA löschen lassen: Wann ist das möglich?
Grundsätzlich gilt: Die SCHUFA speichert Daten nur so lange, wie es notwendig und gesetzlich zulässig ist. Negative Einträge werden nach einer bestimmten Frist automatisch gelöscht.
Löschfristen für negative SCHUFA-Einträge
Zahlungsausfall: 3 Jahre nach Tilgung der Forderung
Einwohnermeldeamt-Anfrage: 1 Jahr nach der Anfrage
Kontoeröffnung: Nach Beendigung des Kontos
Vorzeitige Löschung
In bestimmten Fällen kannst du eine vorzeitige Löschung von SCHUFA-Einträgen beantragen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn:
Der Eintrag unrechtmäßig ist.
Die Forderung beglichen wurde und der Gläubiger der Löschung zustimmt.
Ein berechtigtes Interesse an der Löschung besteht (z. B. bei drohender Kreditverweigerung).
SCHUFA-Score verbessern: So geht's
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann ärgerlich sein, aber er ist kein Weltuntergang.
Mit ein paar Maßnahmen kannst du deinen SCHUFA-Score aktiv verbessern:
Bezahle Rechnungen immer pünktlich.
Begrenze die Anzahl deiner Girokonten und Kreditkarten.
Überprüfe deine SCHUFA-Auskunft regelmäßig auf Fehler.
Nutze Angebote zur SCHUFA-Optimierung.
Fazit: Was du jetzt tun kannst
Ein neues Gesetz zur SCHUFA-Löschung gibt es zwar nicht, aber die Anpassungen bestehender Gesetze und Verordnungen stärken deine Rechte als Verbraucher. Informiere dich über deine Rechte, prüfe deine SCHUFA-Auskunft regelmäßig und verbessere deinen SCHUFA-Score aktiv. So behältst du die Kontrolle über deine Daten und sorgst für eine positive Bonität.