SCHUFA-Änderungen 2024: Was Verbraucher wissen müssen
Das Wesentliche auf einen Blick
SCHUFA-Änderungen 2024: Neue Bewertungsverfahren, kürzere Speicherfristen für Zahlungsausfälle
Bonitätsprüfung: Selbstauskünfte und Apps verfügbar, Vorsicht bei Datenweitergabe
Score-Einflussfaktoren: Kreditanfragen, Zahlungsaufschübe, viele Konten, häufige Umzüge
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Inhalt des Artikels
Wie sich die neuen Regeln auswirken
Die vom Verband Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. am 25. Mai 2024 beschlossene Selbstverpflichtung zu den »Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten« belässt die grundsätzliche Speicherfrist für Zahlungsausfälle bei drei Jahren; allerdings beginnt diese Frist auch bei jeder Einmeldung durch ein externes Unternehmen wieder neu, sodass sich eine weitaus längere Speicherung ergeben kann.
Verkürzung
Die bereits angesprochene Verkürzung auf 18 Monate gilt unter der recht engen Voraussetzung, dass der Schuldner die offene Forderung innerhalb von 100 Tagen (drei Monate) nach der Einmeldung beglichen hat. Nimmt man nun an, dass dies etwa durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger gelungen wäre, bliebe der Makel dann nur noch weitere 15 Monate gespeichert – man kommt also schneller wieder zu Kreditwürdigkeit. Die grundsätzliche Speicherfrist bleibt jedoch bei 18 Monaten.
Fristproblem
Die Sache hat allerdings den Haken, dass die Schuldner in der Regel nicht wissen, auf welches Datum ihr »Schufa-Eintrag« lautet. Mithin können sie nur rätseln, wie viel ihnen von der 100-Tage-Frist noch übrig bleibt. Ein denkbarer Aufhänger ergibt sich aus dem Umstand, dass nur unbestrittene und zweimal vergeblich gemahnte Forderungen gemeldet werden dürfen. Es erscheint demzufolge ratsam, den Fristbeginn für die 100 Tage gedanklich am Datum der zweiten Mahnung festzumachen und die versäumte Zahlung schnellstmöglich nachzuholen.
Umsetzung
Die neuen Regeln sind seit dem 25. Mai 2024 in Kraft und sollen bis Jahresende umgesetzt werden. Der Verband der Wirtschaftsauskunfteien hat dazu eine Überwachungsstelle bestimmt, die sich um die Einhaltung der neuen Regeln kümmern soll und bereits jetzt Verbraucherbeschwerden zu Prüf- und Speicherfristen bearbeitet.
Die eigene Bonität überprüfen
Etwas unangenehm stößt auf, dass sich die SCHUFA die von den Verbrauchern benötigten Eigenauskünfte teuer bezahlen lässt. Eine papierhafte Bonitätsauskunft zum Vorzeigen kostet 29,95 Euro, ebenso wie der Bonitätscheck, der als PDF-Datei mit Verifizierungscode verschickt wird und zur Weiterleitung an Vermieter geeignet ist.
Wirklich kostenlos ist fast nur die gesetzlich vorgeschriebene Kopie der personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO ("Selbstauskunft"), die allerdings sämtliche zur Person gespeicherten Daten enthält und damit eher nicht zur Weitergabe geeignet ist. Sie ist unter meineschufa.de bestellbar.
Eine weitere Möglichkeit, kostenlos auf dem Laufenden zu bleiben, ist die Nutzung der Smartphone-App "Bonify", die zum Portfolio der SCHUFA gehört und den Nutzern auch Zugang zum SCHUFA-Basisscore eröffnet. Der Kunde bezahlt zwar hier nicht mit Geld. Aber um beim Bonify-Finanzmanager den enthaltenen Bonitätsausweis und den in Aussicht gestellten, erleichterten Zugang zu Krediten zu erhalten, muss der Kunde sämtliche Transaktionsdaten seines Girokontos preisgeben. Verbraucher- und Datenschützer raten von der Nutzung ab.
Letztlich bleibt es aber eine Frage der individuellen Einstellung zum Datenschutz; denn bei ernsthafter Betrachtung werden natürlich auch beim ganz normalen Online-Shopping oder der Nutzung von Vergleichsportalen jede Menge Daten abgegriffen und zusammengeführt.
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Wie du deinen Score schützen kannst
Da die meisten Verbraucher ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können und ihre Finanzen im Griff haben, ist das Thema Bonität für die Mehrheit eigentlich kaum ein Thema – selbst wer sparen muss, kann ein unbeschriebenes Blatt sein. Umso erstaunlicher ist es, dass die Routineanfragen von Banken, Handel und Dienstleistern unbescholtenen Verbrauchern die Scorewerte verderben können, wenn sie sich ungeschickt verhalten.
Kreditanfragen
Frei nach dem Motto »Wer fragt, ist verdächtig« gilt es, einen Kredit möglichst nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn er wirklich gebraucht wird. Jede Kreditanfrage bei einer Bank wird bei der SCHUFA landen, unabhängig davon, ob der Kunde sich das Geld tatsächlich leiht.
Wer sich bei einer Bank unverbindlich nach Konditionen erkundigt, löst damit keine Meldung an die SCHUFA aus. Der Nachteil: Man erfährt nur die Konditionen, mit denen die Bank wirbt, also jene für den idealen Kunden. Wer einen schlechteren Scorewert hat, muss damit rechnen, dass bei einem verbindlichen Antrag dann Zinsaufschläge hinzukommen, mit denen sich die Bank das erhöhte Ausfallrisiko bezahlen lässt.
Zahlungsaufschub beim Onlinekauf
Ein weiteres Problem, vor dem inzwischen auch die SCHUFA selbst warnt, sind Onlinekäufe mit verlängerten Zahlungszielen ("Kaufe jetzt, zahle später") oder der Option, den Kaufpreis in Raten zu zahlen. Derlei Angebote werden den Kunden von Zahlungsdienstleistern wie PayPal oder Klarna routinemäßig unterbreitet und dienen den Händlern zur Absatzförderung. Leider muss man davon ausgehen, dass nicht allen Käufern bewusst sein dürfte, dass sie damit faktisch einen Kredit aufnehmen.
So bequem es bei knappen Finanzen erscheinen mag, eine Jeans für 100 Euro in Raten abzuzahlen – man sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Bonität darunter leiden kann, wenn man solche Mikrokredite häufig und womöglich auch mehrere parallel in Anspruch nimmt.
Das Signal lautet dann, dass die Finanzen permanent am Anschlag sind – und wenn es ganz dumm läuft, gibt es infolgedessen bei einer Autoreparatur oder einer kaputten Waschmaschine wider Erwarten keinen Kredit mehr von der Bank. Wer solche Angebote nur ausnahmsweise nutzt, dürfte daraus aber auch keinen Schaden erleiden.
Konten und Karten
Ein Zuviel des Guten können auch zusätzliche Girokonten und Kreditkarten darstellen, weil in der Regel mit jedem dieser Finanzinstrumente ein weiterer Kreditrahmen eröffnet wird und das persönliche Limit bereits mit der bloßen Möglichkeit der Überziehung ausgeschöpft sein kann.
Der Standard aus Sicht der Banken ist eine Kombination aus einem Girokonto und zwei Kreditkarten; was darüber hinausgeht, wird im Zweifel kritisch bewertet.
Wohnsitzwechsel
Erstaunlich bleibt zuletzt, dass auch häufige Wohnsitzwechsel die Bonität beeinträchtigen können sollen. Wer so gut wie nie umzieht, steht anscheinend etwas besser da.
Über die tatsächlichen Kontostände, auch jene der Kreditkarten, erfahren die Auskunfteien von den Banken jedoch nichts und können insoweit auch keine Informationen weitergeben.
Regeln zur Score-Bildung werden präzisiert
Rote Karte
Am 7. Dezember 2023 entschied der EuGH, dass der Artikel 22 Abs. 1 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) es verbietet, Personen einer nur auf automatisierter Datenverarbeitung beruhenden Entscheidung (zum Beispiel der Ablehnung eines Kredits) zu unterwerfen. Gemeint ist damit das Scoring, allerdings bedeutet der Urteilsspruch auch kein Verbot desselben.
Zielrichtung
Die Adressaten der EuGH-Entscheidung sind vielmehr Banken und Handel, die es sich bisher zu einfach machten, sofern sie die Score-Werte als alleinige Entscheidungsgrundlage nutzten. Dem Urteil zufolge (Rs. C-634/21) müssen sie auch andere Aspekte, wie etwa Erfahrungen aus Kundenbeziehungen, einfließen lassen.
Anpassung
In zwei weiteren EuGH-Entscheidungen ging es um Speicherfristen: Die Erteilung einer Restschuldbefreiung darf bei den Auskunfteien nicht länger gespeichert werden als in den öffentlichen Gerichtsverzeichnissen. Darauf haben die Auskunfteien mit ihrer Selbstverpflichtung jetzt bereits reagiert.
Wie viel mehr Transparenz die SCHUFA künftig bieten wird, muss sich erst zeigen.
Auswirkungen auf Verbraucher
Positive Auswirkungen
Die Reduzierung der Speicherzeit für Zahlungsausfälle auf 18 Monate kann für Verbraucher, die finanzielle Schwierigkeiten hatten, aber sich erholt haben, von großem Vorteil sein.
Diese Änderung ermöglicht es ihnen, ihre Kreditwürdigkeit schneller wiederzuerlangen, was zu besseren Zugangsmöglichkeiten zu Krediten und anderen Finanzprodukten führen kann.
Verbraucherbewusstsein
Es besteht ein erhöhter Bedarf an Verbraucherbewusstsein bezüglich der neuen Regeln. Viele Verbraucher sind sich möglicherweise nicht des genauen Datums bewusst, an dem ihr Zahlungsausfall gemeldet wurde, was es schwierig macht, die 100-Tage-Frist für die Begleichung von Schulden zu verfolgen.
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Regulatorischer und rechtlicher Kontext
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Die Entscheidungen des EuGH haben eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung dieser Änderungen gespielt. Das Gericht hat den Schwerpunkt auf Datenschutz und faire Behandlung der Verbraucher gelegt, was zu strengeren Vorschriften darüber geführt hat, wie lange Kreditinformationen gespeichert und verwendet werden dürfen.
Rolle des Bundestags
Die bevorstehenden Datenschutzänderungen im Bundestag werden diese Änderungen weiter festigen und sicherstellen, dass die neuen Praktiken rechtlich bindend sind und nicht nur freiwillige Verpflichtungen der Kreditauskunfteien.
Technologische und operative Änderungen
Neue Scoring-Modelle
Die Verpflichtung der SCHUFA, bis Ende 2024 neue, verständlichere Scoring-Modelle einzuführen, deutet auf einen Wandel hin zu mehr Transparenz. Diese Modelle werden wahrscheinlich benutzerfreundlicher gestaltet sein und es den Verbrauchern erleichtern, sie zu verstehen.
Überwachung und Einhaltung
Die Einrichtung einer Überwachungsstelle durch den Verband der Wirtschaftsauskunfteien zur Überwachung der Einhaltung der neuen Regeln zeigt einen Schritt in Richtung größerer Verantwortlichkeit. Diese Stelle wird Verbraucherbeschwerden bearbeiten und sicherstellen, dass die neuen Speicher- und Verarbeitungsregeln eingehalten werden.
Verbraucherwerkzeuge und -ressourcen
Bonify App
Während die Bonify-App den Verbrauchern eine Möglichkeit bietet, ihre Kreditwürdigkeit kostenlos zu überwachen, geht dies mit Datenschutzkompromissen einher. Verbraucher müssen sich der Daten, die sie teilen, und der möglichen Auswirkungen auf ihre Privatsphäre bewusst sein.
Selbstauskunft
Die gesetzlich vorgeschriebene kostenlose Selbstauskunft gemäß Artikel 15 der DSGVO bleibt ein wertvolles Werkzeug für Verbraucher, um zu verstehen, welche Daten über sie gespeichert werden. Aufgrund ihrer umfassenden Natur ist sie jedoch weniger geeignet, um sie an Dritte weiterzugeben.
Verbrauchervertretung und Unterstützung
Rolle der Verbraucherorganisationen
Verbraucherschutzorganisationen werden eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Verbraucher über ihre Rechte und die neuen Regeln aufzuklären. Sie können auch Unterstützung und Vertretung für Verbraucher bieten, die Probleme mit Kreditauskunfteien haben.
Rechtliche Unterstützung
Verbraucher könnten rechtliche Unterstützung benötigen, um Streitigkeiten mit Kreditauskunfteien zu klären, insbesondere in Fällen, in denen es Diskrepanzen in ihren Kreditberichten oder Probleme mit der Anwendung der neuen Regeln gibt.
Fazit
Die Änderungen bei der SCHUFA im Jahr 2024 bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Verbraucher mit sich. Die Reduzierung der Speicherzeit für Zahlungsausfälle und die Einführung neuer, verständlicherer Scoring-Modelle sind Schritte in die richtige Richtung.
Verbraucher sollten jedoch wachsam bleiben und sich über ihre Rechte und die neuen Regeln informieren, um ihre Kreditwürdigkeit zu schützen und zu verbessern.